Einen Notruf richtig absetzen
Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen Sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
Beschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.
Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.
Nennen Sie uns bitte Ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.
Es kommt vor, dass der Notrufempfänger noch weiter Informationen benötigt. Warten Sie also ab, ob noch weitere Infos benötigt werden. Der Anruf sollte von der Notrufzentrale (Leitstelle) beendet werden.
Auf Autobahnen und größeren Straßen:
Dort sollten Ihre Angaben besonders präzise sein. Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen sind die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidender Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist nicht möglich. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein:
Bundesautobahn A 27 Bremen in Fahrtrichtung Bremerhaven, zwischen den Abfahrten Schwanewede und Uthlede.
Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.
Häufig gestellte Fragen zum Notruf
Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?
Die Notrufnummer 112 geht im Landkreis Osterholz bei der Großleitstelle in Bremerhaven ein. Hier nehmen extra für die Notrufannahme qualifizierte Kräfte Ihren Notruf entgegen.
Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?
Siehe Kostenpflichtige Einsätze
Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
Nein; generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.